HUNDEFÜHRERSCHEIN
Seit dem 01.April 2006 gilt für Hamburg das neue Hundegesetz. Dieses Gesetz ordnet - mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2006 - eine grundsätzliche Anleinpflicht für den gesamten Hamburger Bereich an. Das bedeutet, dass ein Hund außerhalb der eigenen Wohnung bzw. Grundstückes und den bislang 106 ausgewiesenen Hundefreilaufflächen grundsätzlich an einer max. 2m langen Leine zu führen ist.
Nach Paragraph 9 des Hundegesetzes ist eine Befreiung von dieser Anleinpflicht möglich, wenn durch ein erfolgreiches Ablegen der Gehorsamsprüfung der Nachweis erbracht werden kann, dass man seinen Hund unter Kontrolle hat und dieser keine Gefahr bzw. Belästigung für andere Menschen und Tiere darstellt (der genaue Gesetzestext und die Durchführungsverordnung der Gehorsamsprüfung kann nachgelesen werden unter:
Als anerkannter Sachverständiger der Freien und Hansestadt
Hamburg biete ich sowohl Vorbereitungskurse, als auch die
Durchführung und Abnahme der Gehorsamsprüfung an.
im Einzelunterricht: 40,00 Euro
Gruppe ( 2 Personen ): 32,00 Euro pro Person
Gruppe ( 3 Personen ): 28,00 Euro pro Person
Der Gesamtpreis setzt sich zusammen, aus der Prüfungsgeühr, (variiert je nach Teilnehmerzahl),
einer Gebühr von 9 Euro pro Person (bei Familienmitgliedern in einem Haushalt max. 18 Euro),
die an die Behörde abgeführt werden muß,
und einer Gebühr von 5 Euro für Porto und Bearbeitung pro Person.