MATHIAS MEIK
Zur Person:Seit April 2006 anerkannter Sachverständiger der Freien und Hansestadt Hamburg, gemäß §2Abs.1 der Durchführungsverordnung zum Hundegesetz (HundeGDVO) mit der Befugnis, nach §9Abs.1 Satz 1 des Hundegesetzes die Befreiung von der Anleinpflicht nach erfolgreich absolvierter Gehorsamsprüfung zu erteilen.
Wenn Sie an einer Zusammenarbeit interessiert sind,
und Sie aus dem Umfeld Hamburg, Norderstedt,
Quickborn oder Kaltenkirchen kommen, können Sie
mir ganz einfach eine Nachricht per
zukommen lassen oder rufen Sie mich einfach unter der Mobil-Nummer an:
damit wir einen Termin bei Ihnen vor Ort vereinbaren können.
Eine Stunde (ca. 60 min.) kostet 26,00 Euro zuzüglich einer Anfahrtspauschale von 10 Cent/km.